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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule Mersi gelten für die Ausbildungsverträge, die du mit uns schließt: für alle Klassen, die wir anbieten, für Aufstieg und Umschreibung und für unsere Kurse. Sie regeln, was du zahlst, was wir leisten und was gilt, wenn eine Fahrstunde ausfällt oder der Vertrag endet.

Teil deines Vertrags werden sie, wenn du ihn unterschreibst und er auf sie hinweist. Die Anmeldung auf dieser Website allein verpflichtet dich zu nichts.

Alle Abschnitte
  1. Geltungsbereich und Vertragspartner
  2. Anmeldung und Vertragsschluss
  3. Inhalt und Dauer der Ausbildung
  4. Entgelte und Preisaushang
  5. Was die Entgelte abdecken
  6. Preisbindung und Kostenvoranschlag
  7. Zahlung
  8. Startguthaben, Kombiguthaben und Empfehlungsprämie
  9. Theorieunterricht und Lernsystem
  10. Fahrstunden: Termine, Absage und Verspätung
  11. Wenn eine Fahrstunde nicht stattfinden kann
  12. Deine Pflichten, Fahrzeuge und Ausrüstung
  13. Abschluss der Ausbildung und Prüfung
  14. Theorieprüfung: Geld-zurück-Garantie und Risikoaufschlag
  15. Kündigung
  16. Abrechnung bei Kündigung und Ausbildungsnachweis
  17. Haftung
  18. Datenschutz und Ausbildungsaufzeichnungen
  19. Widerrufsrecht
  20. Streitbeilegung
  21. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Ausbildungsverträge, die du als Verbraucher mit uns schließt. Dein Vertragspartner ist die Fahrschule Mersi, Einzelunternehmen, Inhaber Thomas Mersi, Hauptstr. 1, 97816 Lohr am Main, Telefon 0176 99806467, E-Mail info@fahrschule-mersi.de. Im Folgenden heißen wir „wir“.
  2. Sie gelten für die Ausbildung in allen Klassen, die wir anbieten, einschließlich des Aufstiegs und der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis, und für unsere Kurse mit festem Kursentgelt (Mofa, B96 und B196). Wo für eine Ausbildung etwas Besonderes gilt, steht es an der jeweiligen Stelle.
  3. Kostenlos und unverbindlich sind der Beratungstermin, das Sichern eines Platzes im Theorie-Schnellkurs, der Kostenvoranschlag, die Online-Anmeldung und die Anmeldung zu einem Theorietermin. Keines dieser Angebote verpflichtet dich für sich zu einer Zahlung, und keines ist ein Ausbildungsvertrag.
  4. Die Regeln zur Empfehlungsprämie in Ziffer 8 gelten auch, wenn du selbst keinen Ausbildungsvertrag mit uns hast.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung über unsere Website ist eine kostenlose und unverbindliche Voranmeldung. Durch sie entsteht noch kein Vertrag und keine Zahlungspflicht. Dasselbe gilt, wenn du dich telefonisch oder persönlich bei uns anmeldest.
  2. Nach deiner Anmeldung prüfen wir sie und melden uns bei dir. Der Ausbildungsvertrag kommt erst zustande, wenn du den Vertrag unterschreibst, den wir für dich vorbereitet haben. Je nach Klasse unterschreibst du in der App „Fahren Lernen“ oder bei uns im Büro. Wo, sagen wir dir nach deiner Anmeldung.
  3. Diese Geschäftsbedingungen werden Teil deines Ausbildungsvertrags, wenn der Vertrag auf sie hinweist und du sie vor der Unterschrift lesen und speichern konntest: in der App vor dem Unterschreiben, im Büro am Aushang und auf Wunsch als Ausdruck, den wir dir mitgeben.
  4. Vertragssprache ist Deutsch. Unterschreibst du in der App, legen wir dir dort den Vertrag vor, den wir für dich vorbereitet haben; mit deiner Unterschrift ist er geschlossen. Stimmt vorher etwas nicht, etwa dein Name, deine Anschrift oder die Klasse, unterschreib nicht, sondern sag uns Bescheid: Wir berichtigen den Vertrag und legen ihn dir neu vor. Den Vertragstext speichern wir in unserer Fahrschulverwaltung. Den unterschriebenen Vertrag erhältst du in Textform, also als Dokument, das du speichern kannst; solange wir ihn aufbewahren, schicken wir ihn dir auf Wunsch noch einmal.
  5. Bist du noch nicht volljährig, brauchst du für den Vertrag die Zustimmung deiner gesetzlichen Vertreter, in der Regel deiner Eltern. Haben beide Eltern das Sorgerecht, müssen beide zustimmen; ein Elternteil kann den anderen dazu bevollmächtigen. Dazu unterschreiben sie den Vertrag mit. Solange du nicht volljährig bist, gilt dasselbe für eine Kündigung (Ziffer 15) und für die Zustimmung zu geänderten Entgelten (Ziffer 6 Absatz 2): Deine Eltern erklären sie mit, in Textform. Mahnungen, Änderungsangebote und Kündigungen von uns schicken wir dann auch an einen Elternteil.
  6. Durch ihre Zustimmung oder Mitunterschrift verpflichten sich deine Eltern nicht selbst zur Zahlung. Sollen sie selbst für die Entgelte einstehen, braucht es dafür eine eigene, ausdrückliche Erklärung im Ausbildungsvertrag, getrennt von ihrer Zustimmung.

3. Inhalt und Dauer der Ausbildung

  1. Die Ausbildung umfasst den theoretischen und den praktischen Unterricht, soweit die Vorschriften beides für deine Klasse vorsehen. Bei unseren Kursen umfasst sie die Inhalte, die für den Kurs vorgeschrieben sind.
  2. In Klasse B, auch mit der Schlüsselzahl 197 und in der Ausbildung nur auf Automatik, gehören zu deiner praktischen Ausbildung 6 Fahrstunden am Simulator (zu je 45 Minuten). Das ist unser Ausbildungsplan, keine gesetzliche Vorgabe: Die Stunden ersetzen keine Fahrstunde und keine besondere Ausbildungsfahrt, die die Vorschriften verlangen, und wir berechnen sie nach dem Aushang (Ziffer 5). Sie entfallen, wenn du bei Vertragsschluss schon eine Fahrerlaubnis der Klasse A1, A2 oder A hast oder wenn wir dich für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder für eine Neuerteilung ausbilden.
  3. Wir bilden dich nach dem Fahrlehrergesetz und nach den Ausbildungsvorschriften aus, die jeweils für deine Ausbildung gelten (derzeit die Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Ändern sich diese Vorschriften während deiner Ausbildung, gelten ihre Übergangsregeln.
  4. Wir schulden dir eine gewissenhafte Ausbildung, nicht das Bestehen der Prüfung. Wie viele Fahrstunden du brauchst, hängt von deinem Ausbildungsstand ab; dein Fahrlehrer bespricht ihn mit dir. Was die Vorschriften an Ausbildung verlangen, etwa die besonderen Ausbildungsfahrten, ist ein Mindestumfang und keine Zusage, dass du danach prüfungsreif bist.
  5. Der Ausbildungsvertrag hat keine feste Laufzeit. Er endet, wenn du die Prüfungen für alle Klassen des Vertrags bestanden und alle vereinbarten Ausbildungsteile abgeschlossen hast, bei Kursen ohne Prüfung mit der Bescheinigung über den Abschluss. Außerdem endet er durch Kündigung (Ziffer 15).

4. Entgelte und Preisaushang

  1. Unsere Entgelte legen wir nach § 32 des Fahrlehrergesetzes selbst fest. Sie hängen zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen in unseren Geschäftsräumen aus. Dieselben Entgelte findest du in unserer Preisliste auf dieser Website.
  2. Für deinen Vertrag gelten die Entgelte, die bei Vertragsschluss nach § 32 des Fahrlehrergesetzes bekannt gegeben sind; sie stehen auch in deinem Ausbildungsvertrag. Heute geschieht die Bekanntgabe durch den Aushang. Schreibt das Gesetz stattdessen die Meldung an ein öffentliches Register vor, gelten die Entgelte, die wir dort gemeldet haben. Ausnahmen regelt Ziffer 6.
  3. Je nach Klasse fallen diese Entgelte an, benannt wie im Preisaushang: der Grundbetrag, das Lernmaterial, die Fahrstunde (zu je 45 Minuten), die besonderen Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten), die Fahrstunde am Simulator (zu je 45 Minuten), die Vorstellungsentgelte für die theoretische und die praktische Prüfung und bei Kursen das Entgelt für den Ausbildungskurs (Kursentgelt). Dazu kommen die übrigen Entgelte, die der Aushang für deine Klasse nennt, etwa für die Testfahrt bei der Schlüsselzahl 197. Die Unterweisung am Fahrzeug (Klasse BE) ist im Entgelt der Fahrstunde enthalten. Nennt der Aushang oder dein Ausbildungsvertrag für deinen Fall einen Nachlass, etwa bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, gilt er. Was die einzelnen Entgelte abdecken, regelt Ziffer 5.
  4. Einen Gesamtpreis für die Ausbildung vereinbaren wir nicht, weil vorher niemand weiß, wie viele Fahrstunden du brauchst (Ziffer 3). Summen im Kalkulator, in der Online-Anmeldung und im Kostenvoranschlag sind unverbindliche Rechenbeispiele und sagen keinen Preis zu.
  5. In unseren Entgelten nicht enthalten sind die Gebühren der Prüforganisation (in Bayern derzeit TÜV SÜD) und der Führerscheinstelle sowie die Kosten für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passbild. Diese Kosten zahlst du in der Regel direkt an die Stelle, die sie erhebt. Legen wir eine Gebühr für dich aus, berechnen wir sie dir ohne Aufschlag in der Höhe weiter, in der sie angefallen ist.
  6. Manche Leistungen kannst du zusätzlich wählen, zum Beispiel den Praxis-Schnellkurs oder unseren Antragsservice bei den Behörden. Wir berechnen sie nur, wenn du sie mit uns vereinbarst, und dann nach dem Aushang.

5. Was die Entgelte abdecken

  1. Der Grundbetrag deckt die allgemeinen Aufwendungen unserer Fahrschule. Umfasst deine Ausbildung theoretischen Unterricht, deckt er auch diesen Unterricht vollständig, auch im Theorie-Schnellkurs und auch die Stunden, die du nach einer nicht bestandenen theoretischen Prüfung noch besuchst. Einen weiteren Grundbetrag berechnen wir nicht, auch nicht nach einer nicht bestandenen Prüfung.
  2. Das Lernmaterial ist dein Zugang zum Lernsystem in der App „Fahren Lernen“. Umfasst dein Ausbildungsvertrag mehrere Klassen, berechnen wir es nur einmal. Für den Zugang gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln digitaler Produkte.
  3. Das Entgelt für eine Fahrstunde deckt das Ausbildungsfahrzeug einschließlich seiner Versicherungen und den praktischen Unterricht. Dasselbe gilt für die besonderen Ausbildungsfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Die Unterweisung am Fahrzeug (Klasse BE) erteilen wir in Fahrstunden; sie wird nicht gesondert berechnet. Verlangen die Vorschriften, die für deine Ausbildung gelten, vor der praktischen Prüfung einen der Prüfung nachempfundenen Test, mit dem dein Fahrlehrer deine Prüfungsreife feststellt, gilt er als Fahrstunde: Wir berechnen ihn mit dem Entgelt der Fahrstunde deiner Klasse, anteilig nach seiner Dauer, und kein weiteres Entgelt dafür.
  4. Fahrstunden am Simulator buchst du selbst in der App „Fahren Lernen“. Wir berechnen sie nach dem Aushang. Simulatorstunden, die du im Voraus bezahlt hast, verfallen nicht.
  5. Das Vorstellungsentgelt fällt für jede Prüfung an, zu der wir dich vorstellen, bei einer Wiederholung erneut. Es deckt die Vorstellung zur Prüfung und bei der praktischen Prüfung die Prüfungsfahrt mit unserem Prüfungsfahrzeug. Legst du die theoretische Prüfung für zwei Klassen deines Vertrags in einer Prüfung ab, fällt es dafür nur einmal an. Wiederholst du nur einen Teil einer Prüfung, die aus mehreren Teilen besteht (etwa beim Anhänger), gilt das Entgelt, das der Aushang für diesen Teil nennt.
  6. Das Kursentgelt deckt den Kurs mit allen Unterrichtseinheiten und Übungen, die die Vorschriften und unser Ausbildungsplan dafür vorsehen; beim Mofa ist damit auch die gesamte praktische Ausbildung abgegolten. Bei B96 und B196 berechnen wir zusätzliche Fahrstunden, die du wünschst oder die nötig sind, damit wir dir den Abschluss bescheinigen dürfen (Ziffer 13 Absatz 7), mit dem Entgelt der Fahrstunde, das der Aushang für den Kurs nennt. Lernmaterial und Vorstellungsentgelt kommen dazu, soweit der Aushang sie für den Kurs nennt.

6. Preisbindung und Kostenvoranschlag

  1. Die Entgelte deines Vertrags gelten zwölf Monate ab Vertragsschluss fest. Ändern wir in dieser Zeit unseren Aushang, gilt die Änderung für deinen Vertrag nicht.
  2. Auch danach gelten die vereinbarten Entgelte weiter, solange du keiner Änderung zustimmst. Eine Änderung bieten wir dir mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie gelten soll, in Textform an, etwa per E-Mail oder Brief, und stellen die bisherigen und die neuen Entgelte einander gegenüber. Sie gilt nur, wenn du ihr ausdrücklich in Textform zustimmst. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
  3. Stimmst du nicht zu, können du und wir den Vertrag zu dem Tag kündigen, an dem die Änderung gelten sollte. Vom Grundbetrag steht uns dann nur der Teil zu, der unseren bis dahin erbrachten Leistungen entspricht (Ziffer 16); was mit einem Start- oder Kombiguthaben geschieht, regelt Ziffer 8. Kündigt keine Seite, bleibt es bei den bisherigen Entgelten.
  4. Einen zweiten Grundbetrag berechnen wir auch nach Ablauf der zwölf Monate nicht.
  5. Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich: Er rechnet ein Beispiel durch und sagt nicht zu, was deine Ausbildung insgesamt kostet. Die Einzelentgelte, die er nennt, gelten aber für deinen Vertrag, wenn du ihn bis zu dem Datum schließt, das auf dem Kostenvoranschlag steht (14 Tage nach seiner Erstellung), auch wenn sich unser Aushang bis dahin ändert. Hast du dich bis zu diesem Datum angemeldet und kommt der Vertrag nur deshalb später zustande, weil wir ihn dir noch nicht zur Unterschrift vorgelegt hatten, gilt dasselbe. Stehen im Aushang bei Vertragsschluss niedrigere Entgelte, gelten diese.

7. Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Die Frist beginnt, sobald du die Rechnung erhalten hast. Wie du zahlen kannst, steht auf der Rechnung.
  2. Die erste Rechnung erhältst du nach Vertragsschluss. Sie umfasst den Grundbetrag und, wo es anfällt, das Lernmaterial, bei Kursen das Kursentgelt. Den Zugang zum Lernsystem schalten wir frei, sobald diese Rechnung bezahlt ist.
  3. Fahrstunden, besondere Ausbildungsfahrten, Fahrstunden am Simulator und weitere Leistungen stellen wir in Rechnung, nachdem sie stattgefunden haben, soweit du sie nicht im Voraus bezahlt hast.
  4. Zur Prüfung melden wir dich erst an, wenn deine fälligen Rechnungen bezahlt sind, dazu das Vorstellungsentgelt für diese Prüfung und die Gebühren, die wir dafür für dich auslegen. Diese Rechnung schicken wir dir vor der Anmeldung.
  5. Zahlst du eine fällige Rechnung auch nach unserer Mahnung in Textform nicht, können wir weitere Fahrstunden zurückstellen, bis der Rückstand ausgeglichen ist; für die Anmeldung zur Prüfung gilt Absatz 4. Den Ausbildungsnachweis und die Bestätigung deiner absolvierten Ausbildungsteile halten wir nie zurück.
  6. Vorauszahlungen und Guthaben, das du bei uns eingezahlt hast, verfallen nicht; das gilt auch für im Voraus bezahlte Simulatorstunden. Was davon bei Vertragsende nicht verbraucht ist und uns nicht zusteht, erstatten wir dir ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende.

8. Startguthaben, Kombiguthaben und Empfehlungsprämie

  1. Meldest du dich über unsere Online-Anmeldung an und schließt du danach mit uns einen Ausbildungsvertrag, erhältst du ein Startguthaben von 50 €. Konnten wir deine Online-Anmeldung wegen einer Störung bei uns nicht entgegennehmen und hast du dich deshalb telefonisch angemeldet, gilt das als Online-Anmeldung. Hast du bei der Online-Anmeldung angegeben, wer dich uns empfohlen hat, beträgt es 100 € statt 50 €; beides zusammen gibt es nicht. Es gibt ein Startguthaben je Ausbildungsvertrag, auch wenn er mehrere Klassen umfasst, und nur, wenn in deiner Ausbildung Fahrstunden anfallen, also nicht für Kurse mit festem Kursentgelt.
  2. Umfasst dein Ausbildungsvertrag mindestens zwei Ausbildungen, in denen Fahrstunden anfallen, etwa Auto und Motorrad oder Auto und Anhänger, erhältst du ein Kombiguthaben, auch bei mehr als zwei solchen Ausbildungen nur eines. Es beträgt 250 €, wenn zu mindestens zwei dieser Ausbildungen theoretischer Unterricht gehört, sonst 100 €, und kommt zu einem Startguthaben hinzu. Kurse mit festem Kursentgelt zählen dafür nicht mit.
  3. Start- und Kombiguthaben sind Preisnachlässe auf die Fahrstunden aus deinem Ausbildungsvertrag, gleich in welcher Klasse. Dazu zählen auch besondere Ausbildungsfahrten und Fahrstunden am Simulator. Wir schreiben das Guthaben mit der ersten abgerechneten Fahrstunde gut und verrechnen es nur mit Rechnungen über Fahrstunden; übersteigt es eine Rechnung, tragen wir den Rest auf die nächste vor. Grundbetrag, Lernmaterial und die übrigen Entgelte bleiben unverändert. Geld, das du bei uns einzahlst, ist etwas anderes (Ziffer 7).
  4. Start- und Kombiguthaben gelten nur für Fahrstunden aus deinem eigenen Ausbildungsvertrag; für einen anderen Vertrag oder eine andere Person kannst du sie nicht verwenden. Außer im Fall des Absatzes 6 zahlen wir sie nicht aus. Das Startguthaben gilt für Fahrstunden, die du bis zum Ende des Ausbildungsvertrags fährst, höchstens aber in den ersten 24 Monaten nach der Unterzeichnung des Vertrags; maßgeblich ist der Tag der Fahrstunde. Lag es an uns, dass du in dieser Zeit keine Fahrstunden fahren konntest, verlängert sich die Frist um diese Zeit. Was danach nicht verbraucht ist, entfällt.
  5. Endet der Vertrag, rechnen wir Start- und Kombiguthaben noch auf alle Fahrstunden an, die du bis dahin gefahren hast, auch wenn wir sie erst danach abrechnen. Ein danach verbleibender Rest entfällt.
  6. In drei Fällen zahlen wir dir diesen Rest aus: wenn wir kündigen, ohne dass du uns durch dein Verhalten einen wichtigen Grund gegeben hast; wenn du kündigst, weil wir dich durch vertragswidriges Verhalten dazu veranlasst haben; oder wenn eine Seite nach Ziffer 6 Absatz 3 kündigt.
  7. Du erhältst eine Empfehlungsprämie von 50 €, wenn dich eine Person bei ihrer Anmeldung als diejenige nennt, die ihr uns empfohlen hat, danach mit uns einen Ausbildungsvertrag schließt und bei uns ihre erste Fahrstunde gefahren hat. Mit dieser Fahrstunde wird die Prämie fällig. Du erhältst höchstens 5 Prämien je Kalenderjahr; maßgeblich ist das Jahr, in dem die Prämie fällig wird.
  8. Du wählst, ob du die Prämie als Guthaben für eine eigene Ausbildung bei uns oder als Universalgutschein erhältst. Als Guthaben rechnen wir je Ausbildungsvertrag eine Prämie an, auf deinen laufenden oder deinen nächsten Vertrag, und verrechnen sie wie in Absatz 3 mit Rechnungen über Fahrstunden. Weitere Prämien erhältst du als Universalgutschein. Einen noch nicht verrechneten Betrag kannst du jederzeit stattdessen als Universalgutschein verlangen; endet dein Vertrag, erhältst du ihn auf diese Weise.
  9. Die Prämie verfällt nicht. Dein Anspruch verjährt nach den gesetzlichen Vorschriften, in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Prämie fällig geworden ist.

9. Theorieunterricht und Lernsystem

  1. Den theoretischen Unterricht erteilen wir als Präsenzunterricht in unseren Unterrichtsräumen. Er folgt unserem Ausbildungsplan, der in unseren Geschäftsräumen aushängt oder ausliegt.
  2. Die Termine stehen auf unserer Website unter fahrschule-mersi.de/termine. Die Plätze können begrenzt sein. Fest ist dein Platz, sobald wir ihn dir bestätigt haben. Hast du dir einen Platz im Theorie-Schnellkurs gesichert und dich bis zu dem Datum angemeldet, das wir dir dafür genannt haben, ist er dir ebenfalls sicher.
  3. Versäumst du eine Unterrichtseinheit, holst du sie in einem späteren Termin nach; das ist mit dem Grundbetrag abgegolten. Für versäumten Theorieunterricht berechnen wir keine Ausfallvergütung. Fällt Unterricht bei uns aus, bieten wir dir einen anderen Termin an.
  4. Mit dem Lernmaterial erhältst du zusätzlich Zugang zum Lernsystem in der App „Fahren Lernen“, mit dem du dich auf die theoretische Prüfung vorbereitest. Wir schalten ihn frei, sobald deine erste Rechnung bezahlt ist (Ziffer 7).

10. Fahrstunden: Termine, Absage und Verspätung

  1. Fahrstunden vereinbarst du direkt mit deinem Fahrlehrer, für einen bestimmten Tag und eine bestimmte Uhrzeit. Ein vereinbarter Termin ist für beide Seiten verbindlich: Wir halten Fahrlehrer und Fahrzeug für diese Zeit nur für dich frei. Was in dieser Ziffer und in Ziffer 11 für Fahrstunden steht, gilt ebenso für die besonderen Ausbildungsfahrten.
  2. Kannst du eine Fahrstunde nicht wahrnehmen, sag sie so früh wie möglich ab, spätestens 48 Stunden vor ihrem Beginn. Das geht telefonisch unter 0176 99806467, per WhatsApp an deinen Fahrlehrer oder an unser Büro unter 09352 807545 oder per E-Mail an info@fahrschule-mersi.de. Maßgeblich ist, wann deine Absage bei uns ankommt, auch nachts oder am Wochenende. Erreichst du am Telefon niemanden, schreib per WhatsApp oder E-Mail.
  3. Sagst du später ab oder nimmst du die Fahrstunde nicht wahr, können wir eine Ausfallvergütung von drei Vierteln des Entgelts dieser Fahrstunde verlangen (§ 615 BGB). Dir bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist; dann schuldest du nur diesen geringeren Betrag.
  4. Die Ausfallvergütung entfällt, wenn wir die Zeit anderweitig vergeben oder die Fahrstunde zum vereinbarten Zeitpunkt ohnehin nicht hätten durchführen können.
  5. Verspätest du dich, geht die ausgefallene Zeit zu deinen Lasten: Die Fahrstunde endet zur vereinbarten Zeit und wird voll berechnet. Verspätest du dich um mehr als 15 Minuten, muss dein Fahrlehrer nicht länger warten. Fällt die Fahrstunde deshalb aus, gilt sie als nicht wahrgenommen; es gelten die Absätze 3 und 4.
  6. Verspätet sich dein Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, musst du nicht länger warten; fällt die Fahrstunde deshalb aus, berechnen wir sie nicht. Sagen wir eine Fahrstunde ab, berechnen wir sie ebenfalls nicht. Beginnt eine Fahrstunde aus einem Grund später, der nicht bei dir liegt, oder unterbricht der Fahrlehrer sie, ohne dass ein Grund nach Ziffer 11 vorliegt, holen wir die ausgefallene Zeit nach oder schreiben sie dir gut.
  7. Für Fahrstunden am Simulator, die du in der App gebucht hast, gelten die Absätze 2 bis 5 entsprechend.
  8. Buchst du den freiwilligen Praxis-Schnellkurs, planen wir deine Fahrstunden gebündelt, mit mehreren Fahrstunden am Tag. Dafür fällt je Klasse einmal der Aufpreis nach dem Aushang an, zusätzlich zu den Fahrstunden. Wie viele Fahrstunden du brauchst und wann du prüfungsreif bist, hängt auch im Schnellkurs von deinem Ausbildungsstand ab.

11. Wenn eine Fahrstunde nicht stattfinden kann

  1. Der Fahrlehrer führt eine Fahrstunde nicht durch oder bricht sie ab, wenn a) du unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln stehst oder Medikamente genommen hast, die deine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, b) aus einem anderen Grund begründete Zweifel an deiner Fahrtüchtigkeit bestehen, etwa wegen erkennbarer Übermüdung oder Erkrankung, c) du eine Sehhilfe, die du zum Fahren brauchst, nicht dabeihast, d) du in der Motorradausbildung keine geeignete Schutzausrüstung trägst, weder eigene noch von uns geliehene (Ziffer 12), oder e) dein Schuhwerk kein sicheres Bedienen des Fahrzeugs erlaubt.
  2. Findet eine Fahrstunde aus einem dieser Gründe nicht statt, gilt sie als nicht wahrgenommen; es gelten Ziffer 10 Absätze 3 und 4. Bricht der Fahrlehrer sie ab, berechnen wir nur die bis dahin gefahrene Zeit anteilig.

12. Deine Pflichten, Fahrzeuge und Ausrüstung

  1. Während der Ausbildung und der Prüfung folgst du den Anweisungen deines Fahrlehrers, vor allem denen, die der Sicherheit dienen.
  2. Brauchst du für deine Klasse einen Antrag bei der Führerscheinstelle, kümmere dich rechtzeitig um die Unterlagen, etwa Sehtest, Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung und Passbild, und reiche den Antrag so früh wie möglich ein. Schicken wir dir den Antrag mit deinen Angaben vorausgefüllt, prüfe ihn, bevor du ihn unterschreibst. Fehlen Unterlagen, kann sich deine Ausbildung verzögern.
  3. Teile uns unverzüglich mit, wenn sich dein Name, deine Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ändert. Sag uns auch sofort Bescheid, wenn etwas eintritt, das deine Fahreignung oder deine Fahrerlaubnis berühren kann, etwa eine Erkrankung, eine Verschlechterung deines Sehvermögens, Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, oder eine Entscheidung der Führerscheinstelle. Fühlst du dich vor einer Fahrstunde nicht fahrtüchtig, sag es deinem Fahrlehrer.
  4. Behandle unsere Ausbildungsfahrzeuge, den Simulator, die Lehrmittel und alles, was wir dir leihen, pfleglich.
  5. Ausbildungsfahrzeuge darfst du nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedienen oder in Betrieb nehmen. Wer es trotzdem tut, kann sich strafbar machen und haftet nach dem Gesetz für die Schäden.
  6. Reißt in der Motorradausbildung oder -prüfung die Funkverbindung zu deinem Fahrlehrer ab, hältst du an der nächsten geeigneten Stelle sicher an, stellst den Motor ab und wartest auf ihn. Wenn nötig, rufst du uns unter 0176 99806467 an. Verlässt du das Motorrad, stellst du es ordnungsgemäß ab und sicherst es gegen unbefugte Benutzung.
  7. Die Schutzausrüstung für die Motorradausbildung, etwa Helm, Jacke, Handschuhe und Stiefel, leihen wir dir kostenlos; du kannst auch eigene nutzen, wenn sie geeignet ist. Geliehene Ausrüstung gibst du nach der Fahrstunde zurück, wenn wir nichts anderes vereinbaren. Für Verlust oder Beschädigung haftest du nach den gesetzlichen Vorschriften, also nur, wenn du sie vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hast. Für gewöhnliche Abnutzung haftest du nicht.

13. Abschluss der Ausbildung und Prüfung

  1. Wir dürfen die Ausbildung erst abschließen, wenn du den vorgeschriebenen Unterricht absolviert hast und dein Fahrlehrer überzeugt ist, dass du die Ausbildungsziele erreicht hast. Ob das so ist und du reif für die Prüfung bist, entscheidet dein Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen und nach den jeweils geltenden Ausbildungsvorschriften (derzeit § 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, beim Aufstieg und bei der Umschreibung § 7 Absatz 2). Verlangen die Vorschriften dafür einen Test, gilt Ziffer 5 Absatz 3.
  2. Zur Prüfung melden wir dich nur mit deiner Zustimmung an. Verbindlich wird die Anmeldung für beide Seiten, sobald wir sie dir in Textform bestätigt haben, etwa per WhatsApp; vorher bestätigen wir nur den Eingang. In dieser Bestätigung nennen wir dir auch den Tag, bis zu dem du ohne Kosten absagen kannst. Wo ein Prüfauftrag der Führerscheinstelle nötig ist, können wir dich erst anmelden, wenn er vorliegt; wie lange die Behörde dafür braucht, liegt nicht bei uns. Für die Zahlungen vor der Anmeldung gilt Ziffer 7.
  3. Bring zu jeder Prüfung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit, etwa deinen Personalausweis oder Reisepass, und deine Sehhilfe, wenn du sie zum Fahren brauchst. Kann der Prüfer nicht feststellen, wer du bist, darf er die Prüfung nicht abnehmen.
  4. In drei Fällen zahlst du das Vorstellungsentgelt, obwohl die Prüfung nicht stattfindet: a) du erscheinst ohne ausreichende Entschuldigung nicht, b) du sagst ohne ausreichende Entschuldigung erst nach dem Tag ab, den wir dir dafür genannt haben (Absatz 2), und wir können die Anmeldung weder kostenfrei zurücknehmen noch den Termin mit jemand anderem besetzen, oder c) die Prüfung kann aus einem anderen Grund nicht stattfinden, den du zu vertreten hast, etwa weil du dich nicht ausweisen kannst. Dir bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Die Prüforganisation berechnet in diesen Fällen ihre volle Gebühr; auch die trägst du, und haben wir sie ausgelegt, berechnen wir sie dir weiter.
  5. Eine ausreichende Entschuldigung ist insbesondere eine plötzliche Erkrankung. Sag uns dann so früh wie möglich Bescheid und belege den Grund auf unser Verlangen, etwa mit einem ärztlichen Attest.
  6. Hast du eine Prüfung nicht bestanden, melden wir dich nach Absprache mit dir erneut an. Für Prüfungen gelten Fristen nach den jeweils geltenden Vorschriften, etwa dafür, wann eine Prüfung frühestens wiederholt werden darf, wie lange eine bestandene theoretische Prüfung oder der Abschluss der Ausbildung gültig bleibt und bis wann eine Schlüsselzahl nach einem Kurs eingetragen sein muss. Welche Fristen für dich gelten, sagen wir dir gern.
  7. Nach Abschluss der Ausbildung bescheinigen wir sie dir, wie es die Vorschriften verlangen. Die Kurse B96 und B196 enden ohne Prüfung: Die Bescheinigung stellen wir dir aus, wenn du den Kurs vollständig absolviert und in den Fahrübungen gezeigt hast, dass du das Fahrzeug so sicher führst, wie es die Vorschriften verlangen.

14. Theorieprüfung: Geld-zurück-Garantie und Risikoaufschlag

  1. Meldest du dich zur theoretischen Prüfung an, richtet sich nach deiner Lernstands-Ampel in der App „Fahren Lernen“, welcher der beiden folgenden Absätze für dich gilt.
  2. Ist deine Ampel grün und hast du uns das mit einem Screenshot der Ampel oder deinem Pre-Check-Zertifikat nachgewiesen, gilt unsere Geld-zurück-Garantie: Bestehst du die theoretische Prüfung beim ersten Versuch nicht, erstatten wir dir die Gebühr, die die Prüforganisation für diese Prüfung berechnet hat, in voller Höhe per Überweisung. Die Garantie gilt nur für den ersten Versuch der theoretischen Prüfung je Klasse, nicht für Wiederholungen und nicht für die praktische Prüfung. Schreib uns dafür innerhalb von 14 Tagen nach der Prüfung per E-Mail oder WhatsApp und nenn uns die Bankverbindung, auf die wir überweisen sollen. Erscheinst du nicht zur Prüfung, entfällt die Garantie. Sagst du den Termin rechtzeitig oder mit ausreichender Entschuldigung ab (Ziffer 13 Absatz 5), zählt das nicht als Versuch.
  3. Ist deine Ampel gelb oder rot, gibt es keine Garantie, und wir berechnen einen Risikoaufschlag von 50 €, wie er im Preisaushang steht. Weist du uns die grüne Ampel bis zum Prüfungstermin nach, entfällt der Aufschlag, und die Garantie aus Absatz 2 gilt.

15. Kündigung

  1. Du kannst den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen, ohne Gründe anzugeben. Hast du ein Widerrufsrecht und läuft die Widerrufsfrist noch, kannst du stattdessen widerrufen; für einen Widerruf gilt Ziffer 16 nicht (Ziffer 19).
  2. Wir können den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen und außerdem im Fall von Ziffer 6 Absatz 3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn du a) ohne triftigen Grund, etwa Krankheit, nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss mit der Ausbildung beginnst oder sie länger als drei Monate unterbrichst, obwohl wir dir Termine angeboten und dich in Textform aufgefordert haben, zu beginnen oder weiterzumachen, b) mit einer fälligen Zahlung im Rückstand bleibst, obwohl wir dich in Textform gemahnt, dir eine Frist von mindestens zwei Wochen gesetzt und für den Fall, dass du nicht zahlst, die Kündigung angedroht haben, oder c) wiederholt oder grob gegen Anweisungen deines Fahrlehrers verstößt, die der Sicherheit dienen.
  3. Jede Kündigung muss in Textform erklärt werden, zum Beispiel per E-Mail an info@fahrschule-mersi.de, per WhatsApp an unser Büro unter 09352 807545 oder per Brief an Hauptstr. 1, 97816 Lohr am Main. Das gilt für beide Seiten.
  4. Was bei einer Kündigung abgerechnet wird, regelt Ziffer 16.

16. Abrechnung bei Kündigung und Ausbildungsnachweis

  1. Endet der Vertrag durch Kündigung, bezahlst du, was wir bis dahin erbracht haben: Fahrstunden, besondere Ausbildungsfahrten und Fahrstunden am Simulator, die Vorstellungsentgelte für Prüfungen, zu denen wir dich vorgestellt haben, und vereinbarte Zusatzleistungen, soweit wir sie erbracht haben. Den Aufpreis für den Praxis-Schnellkurs schuldest du nicht, wenn der Vertrag endet, bevor der Schnellkurs begonnen hat. Dazu kommen Gebühren, die wir für dich ausgelegt haben und nicht zurückerhalten, und Beträge, die nach diesen Bedingungen schon angefallen sind, etwa eine Ausfallvergütung.
  2. Kündigst du, ohne dass wir dich durch vertragswidriges Verhalten dazu veranlasst haben, oder kündigen wir aus einem wichtigen Grund, der in deinem Verhalten liegt (etwa nach Ziffer 15 Absatz 2 Buchstabe a bis c), steht uns vom Grundbetrag zu: a) Umfasst der Grundbetrag theoretischen Unterricht: ein Fünftel, wenn der Vertrag endet, bevor du an einer Theorie- oder Fahrstunde teilgenommen hast; zwei Fünftel, wenn die Ausbildung begonnen hat, du aber weniger als ein Drittel der maßgeblichen theoretischen Unterrichtseinheiten besucht hast; drei Fünftel ab einem Drittel; vier Fünftel ab zwei Dritteln; der volle Grundbetrag, wenn du alle maßgeblichen Einheiten besucht oder die theoretische Prüfung bestanden hast. Maßgeblich sind die theoretischen Unterrichtseinheiten, die die Vorschriften für die jeweilige Klasse mindestens verlangen; verlangen die für deine Ausbildung geltenden Vorschriften keinen Mindestumfang, zählen die Einheiten, die unser Ausbildungsplan für diese Klasse vorsieht. b) Umfasst der Grundbetrag keinen theoretischen Unterricht, etwa beim Anhänger (BE) oder beim Aufstieg: ein Fünftel, wenn der Vertrag vor deiner ersten Fahrstunde endet, sonst die Hälfte. Stehen mehrere Klassen in deinem Vertrag, gilt das für jeden Grundbetrag einzeln. Für eine Kündigung nach Ziffer 6 Absatz 3 gilt stattdessen Absatz 5.
  3. Dir bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns ein Betrag nach Absatz 2 nicht oder nur in geringerer Höhe zusteht, weil unsere bis dahin erbrachten Leistungen weniger wert sind. Dann schuldest du nur den geringeren Betrag.
  4. In den Fällen des Absatzes 2 bleibt auch das Entgelt für Lernmaterial geschuldet, dessen Zugang wir bereits freigeschaltet haben. In den Fällen des Absatzes 5 gilt für dieses Entgelt dasselbe wie dort für den Grundbetrag; in den Fällen des Absatzes 6 steht es uns nicht zu.
  5. Kündigen wir aus einem wichtigen Grund, der nicht in deinem Verhalten liegt, oder kündigt eine Seite nach Ziffer 6 Absatz 3, steht uns vom Grundbetrag nur der Teil zu, der unseren bis dahin erbrachten Leistungen entspricht. Kündigen wir, ohne dass du uns durch vertragswidriges Verhalten dazu veranlasst hast, entfällt auch dieser Teil, soweit unsere Leistungen für dich wegen der Kündigung keinen Nutzen haben.
  6. Kündigen wir, ohne dass ein wichtiger Grund oder ein Fall von Ziffer 6 Absatz 3 vorliegt, oder kündigst du, weil wir dich durch vertragswidriges Verhalten dazu veranlasst haben, steht uns kein Grundbetrag zu.
  7. Bei Kursen mit festem Kursentgelt steht uns statt des Grundbetrags der Teil des Kursentgelts zu, der den bis zur Kündigung erteilten Unterrichtseinheiten im Verhältnis zu allen Einheiten des Kurses entspricht. Endet der Vertrag vor Kursbeginn, schuldest du kein Kursentgelt. In den Fällen des Absatzes 6 steht uns kein Kursentgelt zu.
  8. Was du im Voraus bezahlt hast und uns danach nicht zusteht, erstatten wir dir innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende (Ziffer 7). Was mit einem Start- oder Kombiguthaben geschieht, regelt Ziffer 8.
  9. Endet die Ausbildung ohne Abschluss oder wechselst du die Fahrschule, bestätigen wir dir die absolvierten Ausbildungsteile im Ausbildungsnachweis, wie es die geltenden Vorschriften verlangen (derzeit § 6 Absatz 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Das tun wir auch dann, wenn noch Rechnungen offen sind. Den Nachweis händigen wir dir aus oder übermitteln ihn dir elektronisch.

17. Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso haften wir unbeschränkt für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen, etwa unsere Fahrlehrer, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.
  2. Für andere Schäden, die wir leicht fahrlässig verursachen, haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentlich sind Pflichten, ohne deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Ausbildung gar nicht möglich wäre und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst, etwa die Pflicht, dich gewissenhaft auszubilden, die Fahrstunden sicher durchzuführen und zu beaufsichtigen und mit verkehrssicheren Fahrzeugen zu unterrichten. Unsere Haftung ist dann auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für einen Ausbildungsvertrag typisch ist.
  3. Die Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz und nach anderen Vorschriften, die sich vertraglich nicht beschränken lassen, bleibt unberührt.
  4. Für Schäden, die du verursachst, haftest du nach den gesetzlichen Vorschriften. Ob dich bei einer Ausbildungs- oder Prüfungsfahrt ein Verschulden trifft, bemisst sich an deinem Ausbildungsstand.

18. Datenschutz und Ausbildungsaufzeichnungen

  1. Wie wir deine personenbezogenen Daten verarbeiten, erklären unsere Datenschutzhinweise. Diese Geschäftsbedingungen enthalten keine Einwilligung in eine Datenverarbeitung.
  2. Die Aufzeichnungen über deine Ausbildung bewahren wir so lange auf, wie das Fahrlehrergesetz es verlangt, und löschen sie danach.

19. Widerrufsrecht

  1. Schließt du den Ausbildungsvertrag als Verbraucher ausschließlich aus der Ferne, hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das ist etwa der Fall, wenn du dich online oder am Telefon anmeldest und danach in der App „Fahren Lernen“ unterschreibst. Die Widerrufsbelehrung erhältst du mit dem Vertrag. Sie steht auch auf unserer Website unter fahrschule-mersi.de/widerruf, zusammen mit der Funktion, mit der du den Vertrag online widerrufen kannst.
  2. Unterschreibst du den Vertrag bei uns im Büro, sieht das Gesetz in der Regel kein Widerrufsrecht vor. Kündigen kannst du trotzdem jederzeit (Ziffer 15).
  3. Für einen Widerruf und seine Folgen gelten allein die gesetzlichen Vorschriften und die Widerrufsbelehrung; Ziffer 16 gilt dafür nicht.

20. Streitbeilegung

  1. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wenn etwas nicht passt, sprich uns direkt an — das geht fast immer schneller.
  2. Du erreichst uns telefonisch unter 0176 99806467 oder per E-Mail an info@fahrschule-mersi.de.

21. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hast du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, behältst du den Schutz der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates.
  2. Was wir im Einzelfall mit dir vereinbaren, geht diesen Geschäftsbedingungen vor.
  3. Ändern wir diese Geschäftsbedingungen, gilt die neue Fassung nur für Verträge, die danach geschlossen werden. Für deinen Vertrag bleibt die Fassung maßgeblich, die bei Vertragsschluss galt.
  4. Stand: September 2026