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Der meistgeteilte Satz

Führerschein für 1 Euro?

Nein. Der Euro ist die Rate, nicht der Preis.

Im Bundestag liegt ein Antrag mit dieser Überschrift. Gemeint ist ein Kredit, den man mit einem Euro am Tag abzahlt. Der Führerschein kostet danach keinen Cent weniger.

  1. Antrag

    Was der Antrag verlangt

    Ein zinsloses Darlehen der KfW von bis zu 4.500 Euro für 15- bis 25-Jährige, für die Klassen AM, A1, A2 und B. Zinsen und Kosten trägt der Bund, 300 Euro gibt es zusätzlich, wenn die praktische Prüfung wiederholt werden muss.

    Vorbild ist Frankreich: „Permis à 1 euro par jour".

  2. Rate

    Ein Euro am Tag sind 30 Euro im Monat

    So steht es im Antrag. Die Summe bleibt dieselbe, sie verteilt sich nur. Bei 4.500 Euro sind das 150 Monate, also gut zwölfeinhalb Jahre. Beim Bundesschnitt von 3.424 Euro immer noch neuneinhalb.

    Ein Kredit macht nichts billiger. Er macht es später.

  3. Stand

    Wo der Antrag steht

    Eingebracht von der AfD-Fraktion im Januar 2026, am 24. September 2026 zusammen mit dem Reform-Gesetz in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Beschlossen ist nichts. Ein Antrag ist kein Gesetz.

  4. Heute

    Und bis dahin?

    Wir bieten keine Finanzierung und keinen Ratenkauf an, deshalb versprechen wir dir hier auch keine. Was hilft: ein Kostenvoranschlag, bevor du anfängst, damit die Summe keine Überraschung ist. Wer eine Ausbildung macht oder Arbeit sucht, fragt am besten bei der Agentur für Arbeit, ob sie den Führerschein bezuschusst.

    Ehrlich ist uns lieber als ein Knopf, hinter dem nichts steht.

Das Modell aus Österreich

Dürfen Eltern es bald beibringen?

Geplant ja, als Erprobung mit sieben Bedingungen.

Die Verordnung enthält eine eigene kleine Verordnung dafür: den Erwerb von Fahrpraxis unter Anleitung, für Klasse B. Sie ist ein Versuch, wird wissenschaftlich begleitet, und ohne Fahrschule geht es auch dann nicht.

  1. Start

    Erst die Fahrschule, dann die Eltern

    Bevor überhaupt jemand privat üben darf, muss die theoretische Prüfung bestanden sein und mindestens sechs Fahrstunden in der Fahrschule liegen. Dazu kommt eine Einweisung, zu der Fahrschüler und Begleiter gemeinsam erscheinen.

  2. Wer

    Wer begleiten darf

    Jemand aus dem engen Umfeld, seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B, in den letzten drei Jahren ohne Fahrverbot, mit höchstens einem Punkt in Flensburg, und unentgeltlich. Festgelegt werden höchstens zwei Personen, mitfahren darf immer nur eine.

    Der Begleiter sitzt vorne rechts, die ganze Fahrt.

  3. Antrag

    Genehmigung, Schild, Versicherung

    Die Behörde genehmigt es einmal und für höchstens zwölf zusammenhängende Monate. Vorne und hinten kommt ein blaues Schild mit „L" und dem Wort „Übungsfahrt" ans Auto, 16 mal 16 Zentimeter. Die Haftpflicht muss diese Fahrten einschließen, die Bescheinigung ist mitzuführen.

  4. 500 km

    Nach 500 Kilometern schaut der Fahrlehrer mit

    Zwischen 500 und 600 Kilometern steht eine Beobachtungsfahrt an: Fahrschüler, Begleiter und Fahrlehrer gemeinsam im Auto. Erst danach darf auf die Autobahn gefahren werden, und es folgen mindestens sechs weitere Fahrstunden in der Fahrschule.

  5. 1.000 km

    Und am Ende wieder in die Fahrschule

    Nach insgesamt mindestens 1.000 Kilometern geht es zurück in die praktische Ausbildung. Die Prüfung nimmt weiterhin die Prüforganisation ab, angemeldet wird über die Fahrschule, und ohne festgestellte Prüfungsreife fährt niemand vor.

    Ein Führerschein ohne Fahrschule wird daraus nicht.

  6. Wann

    Was davon heute gilt: nichts

    Die Erprobung steht im Verordnungsentwurf und braucht als Grundlage das Gesetz, das noch im Bundestag liegt. Danach entscheidet sich, welche Länder mitmachen. Wer heute üben will, braucht weiterhin einen Fahrlehrer.

Die Angst dahinter

Wird die Fahrschule abgeschafft?

Nein. Eine Pflicht fällt weg, eine Fahrt kommt dazu.

Was verschwindet, ist der Zwang, für die Theorie in einem Raum zu sitzen. Am Steuer ändert sich das Gegenteil: Vor der praktischen Prüfung steht künftig eine zusätzliche Fahrt.

  1. Theorie

    Die Präsenzpflicht fällt

    Künftig entscheidest du selbst, wie du den Stoff lernst: im Unterrichtsraum, live am Bildschirm, in der App oder gemischt. Umgekehrt muss keine Fahrschule jedes Format anbieten. Welche Wege es bei uns gibt, sagen wir dir vorher.

  2. Praxis

    Am Steuer bleibt alles beim Fahrlehrer

    Die fahrpraktische Ausbildung findet weiter auf öffentlichen Straßen statt, mit einem Fahrlehrer, einzeln. Zwei Fahrschüler gleichzeitig bleiben verboten. Der Simulator darf mehr, aber Überland, Autobahn und Dunkelheit ersetzt er nicht.

  3. Neu

    Neu: die Fahrt vor der Prüfung

    Bevor der Fahrlehrer dich zur praktischen Prüfung begleiten darf, musst du eine Testfahrt bestanden haben, in voller Prüfungsdauer, mit den Inhalten der Prüfung, im echten Verkehr. Das wird dokumentiert und dir bestätigt.

    Eine Fahrt mehr, nicht weniger. Das steht in keiner Schlagzeile.

  4. Ende

    Wer die Prüfung abnimmt

    Daran ändert die Reform nichts: Die theoretische und die praktische Prüfung nimmt weiterhin eine amtlich anerkannte Prüforganisation ab. Die Fahrschule stellt vor, sie prüft nicht.

  1. Die neue Fahrschulausbildungs-Verordnung

    Freies Lernformat in der Theorie, keine feste Zahl Sonderfahrten, die Prüfungsreife-Fahrt vor der praktischen Prüfung.

  2. Alles Übrige

    Unter anderem die Regeln für Fahrlehrer und die Preistransparenz.

Und was gilt für dich?

Wer vor dem 1. Januar 2027 angefangen hat, darf nach den alten Regeln zu Ende machen, mit den Sonderfahrten, die heute vorgeschrieben sind. Ein Muss ist es nicht, ein Bruch mitten in der Ausbildung auch nicht.

Wer danach anfängt, wird nach der neuen Verordnung ausgebildet: Theorie in dem Format, das du wählst, Sonderfahrten ohne feste Stückzahl, und vor der praktischen Prüfung eine Testfahrt in voller Prüfungsdauer.

§ 15 der Fahrschulausbildungs-Verordnung in BR-Drs. 365/26.

Geplant, noch nicht Gesetz

Das soll sich
für dich ändern.

  1. Theorie ohne Präsenzpflicht

    Der Theorieunterricht soll vollständig digital möglich sein. Die Pflicht, im Unterrichtsraum zu sitzen, entfällt.

  2. Sonderfahrten ohne feste Stückzahl

    Statt einer vorgeschriebenen Anzahl bleiben die Arten: über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit.

  3. Theorieprüfung: neue Bewertung

    Jede Frage zählt einen Punkt statt zwei bis fünf, Grund- und Zusatzstoff entfallen. Neu sind Fragen, bei denen eine falsche Antwort allein durchfallen lässt.

  4. Mehr Raum für den Simulator

    Übungen am Fahrsimulator sollen ausdrücklich möglich werden, nicht allein für Überland, Autobahn und Dunkelheit.

  5. Preistransparenz

    Fahrschulpreise und Erfolgsquoten sollen online vergleichbar werden.

  • „Ab 2027 reichen drei Sonderfahrten."

    Stimmt so nicht.

    Gestrichen wird die feste Stückzahl, nicht die Sonderfahrten. Über Land, Autobahn und Dunkelheit bleiben. Wie viele, hängt an deinem Können. Die Zahl drei stammt aus den Eckpunkten von 2025 und steht in keinem Verordnungstext.

  • „Die Theorieprüfung wird leichter."

    Stimmt so nicht.

    Der Umfang bleibt: 30 Fragen bei Klasse B, drei Fehlerpunkte. Neu ist, dass jede Frage einen Punkt zählt und dass einzelne Fragen so wichtig sind, dass eine falsche Antwort allein durchfallen lässt.

  • „Ab 2027 ist der Führerschein billiger."

    Stimmt so nicht.

    Hat niemand zugesagt, weder mit Betrag noch mit Datum. Der größte Posten bleiben die Fahrstunden, und die braucht jeder verschieden oft. Vor der praktischen Prüfung kommt sogar eine Fahrt dazu.

  • „Die Reform gilt doch schon."

    Stimmt so nicht.

    Nein. Gesetz und Verordnung sind beide noch im Verfahren. Bis beide durch sind, gilt das alte Recht.

  1. Das Ministerium legt Eckpunkte für die Reform vor.

  2. Die Vorschläge werden konkretisiert.

  3. Das Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf und Verordnung.

  4. Die Verordnung geht ins parlamentarische Verfahren, BR-Drs. 365/26.

  5. Der Bundesrat nimmt zum Gesetz Stellung, in 22 Punkten.

  6. Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor, BT-Drs. 21/7404.

  7. Erste Lesung im Bundestag, danach Überweisung an die Ausschüsse.

  8. Öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss.

  9. Heute
  10. Noch offen

    Beratung im Verkehrsausschuss

  11. Noch offen

    Schlussabstimmung im Bundestag

  12. Noch offen

    Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung

  13. Noch offen

    Verkündung im Bundesgesetzblatt

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Beide Seiten.

Wir verkaufen Fahrstunden, also lies das mit Skepsis. Deshalb steht das Warten mit dabei.

Fürs Warten spricht

  • Kommt die Reform wie geplant, wird der Theorieteil flexibler.
  • In einzelnen Fällen kann das günstiger werden. Sicher ist es nicht.

Fürs Anfangen spricht

  • Dein Antrag liegt 6 bis 8 Wochen beim Landratsamt, bevor überhaupt etwas geht.
  • Wer im Januar anfängt, steht mit allen anderen gleichzeitig an, bei Fahrstunden und Prüfungsterminen.
  • Wer vor dem Stichtag begonnen hat, darf nach den alten Regeln zu Ende machen.
  • Und bei uns gibt es aktuell keine Wartezeit auf Fahrstunden.
Quellen (6)

Nur amtliche Dokumente, keine Zeitungsberichte.

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