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Geplant, noch nicht Gesetz

Das soll sich
für dich ändern.

  1. Theorie ohne Präsenzpflicht

    Der Theorieunterricht soll vollständig digital möglich sein. Die Pflicht, im Unterrichtsraum zu sitzen, entfällt.

  2. Weniger Prüfungsfragen

    Der Fragenkatalog soll um rund ein Drittel kleiner werden. Heute sind es mehr als 1.100 Fragen.

  3. Sonderfahrten ohne feste Stückzahl

    Statt einer vorgeschriebenen Anzahl bleiben die Arten: über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit.

  4. Mehr Raum für den Simulator

    Übungen am Fahrsimulator sollen ausdrücklich möglich werden.

  5. Preistransparenz

    Fahrschulpreise und Erfolgsquoten sollen online vergleichbar werden.

  • „Ab 2027 reichen drei Sonderfahrten."

    Stimmt so nicht.

    Gestrichen wird die feste Stückzahl, nicht die Sonderfahrten. Über Land, Autobahn und Dunkelheit bleiben — wie viele, hängt an deinem Können.

  • „Ab 2027 ist der Führerschein billiger."

    Stimmt so nicht.

    Hat niemand zugesagt, weder mit Betrag noch mit Datum. Der größte Posten bleiben die Fahrstunden, und die braucht jeder verschieden oft.

  • „Die Reform gilt doch schon."

    Stimmt so nicht.

    Nein. Gesetz und Verordnung sind beide noch im Verfahren. Bis beide durch sind, gilt das alte Recht.

  1. Das Ministerium legt Eckpunkte für die Reform vor.

  2. Die Vorschläge werden konkretisiert.

  3. Das Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf und Verordnung.

  4. Die Verordnung geht ins parlamentarische Verfahren, BR-Drs. 365/26.

  5. Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor, BT-Drs. 21/7404.

  6. Heute
  7. Noch offen

    Erste Lesung im Bundestag

  8. Noch offen

    Beratung in den Ausschüssen

  9. Noch offen

    Schlussabstimmung im Bundestag

  10. Noch offen

    Zweiter Durchgang im Bundesrat

Jetzt anfangen oder warten

Beide Seiten.

Wir verkaufen Fahrstunden — lies das mit Skepsis. Deshalb steht das Warten mit dabei.

Fürs Warten spricht

  • Kommt die Reform wie geplant, wird der Theorieteil flexibler.
  • In einzelnen Fällen kann das günstiger werden — sicher ist es nicht.

Fürs Anfangen spricht

  • Dein Antrag liegt 6 bis 8 Wochen beim Landratsamt, bevor überhaupt etwas geht.
  • Wer im Januar anfängt, steht mit allen anderen gleichzeitig an — bei Fahrstunden und Prüfungsterminen.
  • Der Prüfauftrag gilt danach ein Jahr. Wer jetzt startet, hat Puffer.
  • Und bei uns gibt es aktuell keine Wartezeit auf Fahrstunden.
Quellen (4)

Nur amtliche Dokumente, keine Zeitungsberichte.

Letzte Änderung: .