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Begleitetes Fahren ab 17

Früher starten.
Sicher begleitet.

Ab 17 Auto fahren – mit einer erfahrenen Begleitperson neben dir. Anmelden kannst du dich schon mit 16,5.

Dein Zeitplan

Dein Weg bis 17.

Mit 16,5 geht’s los. Theorie und Praxis schaffst du vorher – ab 17 fährst du begleitet.

  1. 16,5 Jahre

    Anmeldung & Antrag

  2. 3 Monate vor 17

    Theorieprüfung

  3. 1 Monat vor 17

    Praktische Prüfung

  4. 17 Jahre

    Begleitet fahren

  5. 18 Jahre

    Allein fahren

Zusätzlich für den Antrag

Das brauchst du extra.

Zu den normalen Unterlagen für Klasse B kommen drei Dinge dazu.

  • Zusatzantrag

    Das Formular „Begleitetes Fahren ab 17“ zu deinem Antrag auf Klasse B.

    • Unterschreiben: du, deine Eltern und jede Begleitperson.
    • Platz für bis zu vier Begleitpersonen.

    Für die Begleitpersonen nimmt die Führerscheinstelle eine Gebühr, einmalig und je Person. Die Beträge nennt dir das Landratsamt.

    Zusatzantrag herunterladen PDF, 319 KB
  • Ausweise deiner Eltern

    Eine Ausweiskopie von beiden Erziehungsberechtigten.

    • Beide unterschreiben und stimmen damit deinen Begleitpersonen zu.
    • Name, Geburtsdatum und Anschrift beider stehen mit im Antrag.
    • Fehlt ein Elternteil, legst du einen Nachweis über das Sorgerecht bei.
  • Unterlagen der Begleitung

    Kopie von Führerschein und Ausweis jeder Begleitperson, vorn und hinten.

    • Führerscheinnummer, Klassen und Behörde kommen ins Formular – den Führerschein beim Ausfüllen danebenlegen.
    • Mit ihrer Unterschrift erlaubt sie eine Auskunft aus Flensburg.
    Wer Begleitperson sein darf

Das ist der Zusatz zum Antrag auf Klasse B. Wie du den ausfüllst – mit zwei Kreuzen statt einem –, steht Kasten für Kasten auf einer eigenen Seite.

Führerscheinantrag ausfüllen

Voraussetzungen für Begleitpersonen

Wer neben dir sitzen darf.

Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen. Jede muss alle vier Punkte erfüllen.

  1. Mindestens 30 Jahre alt

  2. Höchstens 1 Punkt

    Im Fahreignungsregister in Flensburg.

  3. 5 Jahre Klasse B

    Ohne Unterbrechung.

  4. Nüchtern am Steuer

    Keine Drogen, unter 0,5 Promille.

Besonderheiten

Deine Prüfungsbescheinigung.

Die bekommst du nach bestandener Prüfung zu deinem 17. Geburtstag – befristet.

Nur in Deutschland und Österreich gültig.

Ins übrige Ausland geht’s erst ab 18.

Bis 18 nur in Begleitung
Du fährst ausschließlich mit einer eingetragenen Begleitperson.
Gilt als Führerschein
Bis höchstens 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag. Deine Begleitpersonen stehen darin.
Probezeit ab sofort
Sie beginnt mit der Prüfungsbescheinigung.
Ausweis immer dabei
Die Bescheinigung hat kein Foto – nimm Personalausweis oder Reisepass mit.
Mit 18 zur Karte
Abholen bei der Führerscheinstelle – oder per Post, wenn du im Zusatzantrag zugestimmt hast.

Dein nächster Schritt

Mit 16,5 anmelden, mit 17 losfahren.

Starte deine Anmeldung oder sieh dir zuerst alle Führerscheinklassen an.