Begleitetes Fahren ab 17
Früher starten.
Sicher begleitet.
Ab 17 Auto fahren – mit einer erfahrenen Begleitperson neben dir. Anmelden kannst du dich schon mit 16,5.
Dein Zeitplan
Dein Weg bis 17.
Mit 16,5 geht’s los. Theorie und Praxis schaffst du vorher – ab 17 fährst du begleitet.
16,5 Jahre
Anmeldung & Antrag
3 Monate vor 17
Theorieprüfung
1 Monat vor 17
Praktische Prüfung
17 Jahre
Begleitet fahren
18 Jahre
Allein fahren
Zusätzlich für den Antrag
Das brauchst du extra.
Zu den normalen Unterlagen für Klasse B kommen drei Dinge dazu.
Zusatzantrag
Das Formular „Begleitetes Fahren ab 17“ zu deinem Antrag auf Klasse B.
Zusatzantrag herunterladen PDF, 319 KB- Unterschreiben: du, deine Eltern und jede Begleitperson.
- Platz für bis zu vier Begleitpersonen.
Für die Begleitpersonen nimmt die Führerscheinstelle eine Gebühr, einmalig und je Person. Die Beträge nennt dir das Landratsamt.
Ausweise deiner Eltern
Eine Ausweiskopie von beiden Erziehungsberechtigten.
- Beide unterschreiben und stimmen damit deinen Begleitpersonen zu.
- Name, Geburtsdatum und Anschrift beider stehen mit im Antrag.
- Fehlt ein Elternteil, legst du einen Nachweis über das Sorgerecht bei.
Unterlagen der Begleitung
Kopie von Führerschein und Ausweis jeder Begleitperson, vorn und hinten.
Wer Begleitperson sein darf- Führerscheinnummer, Klassen und Behörde kommen ins Formular – den Führerschein beim Ausfüllen danebenlegen.
- Mit ihrer Unterschrift erlaubt sie eine Auskunft aus Flensburg.
Das ist der Zusatz zum Antrag auf Klasse B. Wie du den ausfüllst – mit zwei Kreuzen statt einem –, steht Kasten für Kasten auf einer eigenen Seite.
Führerscheinantrag ausfüllenVoraussetzungen für Begleitpersonen
Wer neben dir sitzen darf.
Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen. Jede muss alle vier Punkte erfüllen.
Mindestens 30 Jahre alt
Höchstens 1 Punkt
Im Fahreignungsregister in Flensburg.
5 Jahre Klasse B
Ohne Unterbrechung.
Nüchtern am Steuer
Keine Drogen, unter 0,5 Promille.
Besonderheiten
Deine Prüfungsbescheinigung.
Die bekommst du nach bestandener Prüfung zu deinem 17. Geburtstag – befristet.
Nur in Deutschland und Österreich gültig.
Ins übrige Ausland geht’s erst ab 18.
- Bis 18 nur in Begleitung
- Du fährst ausschließlich mit einer eingetragenen Begleitperson.
- Gilt als Führerschein
- Bis höchstens 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag. Deine Begleitpersonen stehen darin.
- Probezeit ab sofort
- Sie beginnt mit der Prüfungsbescheinigung.
- Ausweis immer dabei
- Die Bescheinigung hat kein Foto – nimm Personalausweis oder Reisepass mit.
- Mit 18 zur Karte
- Abholen bei der Führerscheinstelle – oder per Post, wenn du im Zusatzantrag zugestimmt hast.
Dein nächster Schritt
Mit 16,5 anmelden, mit 17 losfahren.
Starte deine Anmeldung oder sieh dir zuerst alle Führerscheinklassen an.