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Führerscheinklassen

Dein Führerschein.
Deine Möglichkeiten.

Das erste eigene Auto. Die nächste Motorradtour. Oder mehr Platz für deine Pläne. Finde die Ausbildung, die zu dir passt.

Auto · Klasse B

Dein Start.
Dein Führerschein.

Endlich selbst am Steuer. Mit Klasse B beginnt dein Alltag auf vier Rädern – und wir begleiten dich vom ersten Kennenlernen bis zur Prüfung.

Mehr erfahren – Klasse B
Mindestalter
18 Jahre; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17).
Anmeldung & Antrag
Ausbildungsstart nach Absprache. Behördenantrag frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter.
Das darfst du fahren
Pkw bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und bis zu 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg; schwerere Anhänger, wenn das Gespann zusammen höchstens 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat.

Motorrad

Deine Freiheit. Auf zwei Rädern.

Vom Einstieg bis zum Aufstieg. Wir begleiten dich auf deinem Weg.

Klasse A1

Dein Einstieg aufs Motorrad.

Die ersten eigenen Touren. Lerne dein Motorrad kennen und finde Sicherheit auf zwei Rädern.

Mehr erfahren – Klasse A1
Mindestalter
16 Jahre.
Anmeldung & Antrag
Ausbildungsstart nach Absprache. Behördenantrag frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter.
Das darfst du fahren
Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW, mit höchstens 0,1 kW je kg. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Gut zu wissen
Klasse AM ist eingeschlossen.

Klasse A2

Bereit für die nächste Tour.

Dein Weg zum Motorradführerschein – mit Fahrpraxis und einem Team, das dich begleitet.

Mehr erfahren – Klasse A2
Mindestalter
18 Jahre.
Anmeldung & Antrag
Ausbildungsstart nach Absprache. Behördenantrag frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter.
Das darfst du fahren
Motorräder bis 35 kW und höchstens 0,2 kW je kg. Bei gedrosselten Maschinen darf die Ausgangsleistung maximal 70 kW betragen.
Gut zu wissen
A1 und AM sind eingeschlossen. Mit zwei Jahren A1 ist der praktische Aufstieg möglich.

Klasse A

Jede Maschine. Deine Wahl.

Ob dein erster Motorradführerschein oder dein nächstes Ziel: Wir planen deinen Weg mit dir.

Mehr erfahren – Klasse A
Mindestalter
24 Jahre beim Direkteinstieg; 20 Jahre nach mindestens 2 Jahren A2. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW: 21 Jahre.
Anmeldung & Antrag
Ausbildungsstart nach Absprache. Behördenantrag frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter.
Das darfst du fahren
Motorräder ohne Begrenzung von Hubraum oder Leistung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Gut zu wissen
A2, A1 und AM sind eingeschlossen.

Motorrad-Aufstieg

Du fährst schon. Jetzt geht’s weiter.

Von A1 zu A2 oder von A2 zu A: Wir klären mit dir, welcher nächste Schritt zu deinem Führerschein passt.

Mehr erfahren – Motorrad-Aufstieg
Mindestalter
A1 → A2: ab 18 Jahren. A2 → A: ab 20 Jahren.
Anmeldung & Antrag
Vorbereitung nach Absprache. Behördenantrag frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter.
Voraussetzung
Mindestens 2 Jahre Besitz der jeweils vorherigen Klasse bei Erteilung der nächsten Klasse. Für den Aufstieg ist nur eine praktische Prüfung nötig.
Das darfst du fahren
Nach bestandenem Aufstieg gelten die Fahrzeuggrenzen deiner neuen Klasse A2 bzw. A – wie oben beschrieben.

A1A2A

Erweiterung B196

Vom Auto auf die 125er.

Du hast schon Klasse B und möchtest Motorrad fahren? Mit einer Fahrerschulung erweiterst du deinen Autoführerschein – ohne zusätzliche Führerscheinprüfung.

Mehr erfahren – B196
Mindestalter
25 Jahre.
Anmeldung & Antrag
Schulungstermin nach Absprache. Fahren erst, wenn B196 im Führerschein eingetragen ist.
Voraussetzung
Klasse B seit mindestens 5 Jahren und eine erfolgreich abgeschlossene B196-Fahrerschulung.
Das darfst du fahren
Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW, mit höchstens 0,1 kW je kg. Die Berechtigung gilt ausschließlich in Deutschland.
Gut zu wissen
B196 ist keine Klasse A1. Ein vereinfachter Aufstieg zu A2 ist damit nicht möglich.
Alles zum Motorradführerschein

Roller & Mofa

Dein erster Schritt ins Freie.

Klasse AM

Dein Roller.
Dein eigener Weg.

Selbst losfahren und im Alltag unabhängiger werden. Dein Einstieg mit dem Rollerführerschein.

Mehr erfahren – Klasse AM
Mindestalter
15 Jahre. Bis zum 16. Geburtstag nur für Fahrten in Deutschland.
Anmeldung & Antrag
Ausbildungsstart nach Absprache. Behördenantrag frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter.
Das darfst du fahren
Roller und Mopeds bis 45 km/h, bei Verbrennungsmotoren bis 50 cm³, mit bis zu 4 kW. Auch bestimmte leichte drei- und vierrädrige Fahrzeuge gehören dazu.
Gut zu wissen
Für ältere Fahrzeuge können besondere Bestandsregelungen gelten.

Mofa · Prüfbescheinigung

Kleine Wege.
Ein Stück Freiheit.

Fürs Mofa machst du eine Prüfbescheinigung. Wir begleiten dich bei deinen ersten Schritten.

Mehr erfahren – Mofa-Prüfbescheinigung
Mindestalter
15 Jahre.
Anmeldung & Antrag
Den Kursstart stimmen wir mit dir ab. Du brauchst keinen Antrag auf eine Fahrerlaubnis.
Das darfst du fahren
Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Gut zu wissen
Nach der Ausbildung legst du eine theoretische Prüfung ab. Du erhältst eine Prüfbescheinigung, keine Fahrerlaubnisklasse.
Alles zu Roller und Mofa

Anhänger

Mehr Platz für deine Pläne.

Mit dem passenden Führerschein sicher als Gespann unterwegs.

Erweiterung B96

Dein Auto kann mehr.

Du möchtest mit Anhänger fahren? Wir schauen gemeinsam, ob die Erweiterung B96 zu deinem Gespann passt.

Mehr erfahren – B96
Mindestalter
18 Jahre; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17).
Anmeldung & Antrag
Schulung nach Absprache, auch zusammen mit Klasse B. Eintragung frühestens mit der Fahrerlaubnis B.
Voraussetzung
Klasse B und eine abgeschlossene B96-Fahrerschulung. Keine zusätzliche Führerscheinprüfung.
Das darfst du fahren
Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 kg. Das Gespann darf zusammen mehr als 3,5 t und höchstens 4,25 t zulässige Gesamtmasse haben.

Klasse BE

Große Pläne im Schlepptau.

Rangieren, ankuppeln und sicher unterwegs sein: Mit uns lernst du den Umgang mit deinem Anhängergespann.

Mehr erfahren – Klasse BE
Mindestalter
18 Jahre; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17).
Anmeldung & Antrag
Ausbildungsstart nach Absprache. Behördenantrag frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter.
Voraussetzung
Klasse B. Für die Erweiterung auf BE legst du eine praktische Prüfung ab.
Das darfst du fahren
Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse des Anhängers.
Alles zum Anhängerführerschein

Dein nächster Schritt

Bereit, selbst loszufahren?

Starte deine Anmeldung oder verschaffe dir zuerst einen Überblick über die Kosten.