Anmeldung: 
Ab 16 ½ Jahren

Theorie-Prüfung:
Frühstens 3 Monate
vor dem 17. Lebensjahr

Praktische Prüfung:
Frühstens 1 Monat
vor dem 17. Lebensjahr

Häufig gestellte Fragen:

Dies ermöglicht es selbst mit einer normalen Automatik-Ausbildung am Ende Schalter & Automatik fahren zu dürfen!

Fällt die Entscheidung auf Automatik PRO wird die Ausbildung folgendermaßen ergänzt:

  • mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen
  • einer 15-minütigen Testfahrt
  • keine zusätzliche Prüfung!

Hier eine kleine Auflistung:

  • Mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis, sowohl für Schalter als auch Automatik
  • Einblicke in die neueste Technik in Sachen Automatik und Elektromobilität
  • Kaum Mehrkosten
  • Vorzüge einer Automatik-Prüfung
  • Freie Entscheidung über die Kraftübertragung

Tesla ist in Sachen Elektromobilität revolutionär, daher freuen wir uns darauf Euch in unserem neuen Tesla Model 3 begrüßen zu dürfen!

Minimalistisches Design, Klimafreundlich und natürlich darf der Fahrspaß dabei nicht fehlen! Die Schalt-Übungsfahrten finden in unserem neuen
2er BMW-Gran Coupé statt.

Für alle Neugierigen & Unentschlossenen bieten wir eine Probefahrt auf beiden Fahrzeugen an. So entscheidet Ihr, welche Ausbildung für Euch die richtige ist!

Mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, kannst du deine Führerschein-Ausbildung der Klasse B oder BE bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.

Dies gilt auch für eine
Automatik-Ausbildung!

Für weitere Informationen zum Ablauf der Ausbildung mit 17 einfach hier klicken.

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in Höhe von 30 €
auf deinen Führerschein

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Der Automatik PRO – Führerschein:

Bisher war es so, dass Fahrschüler, welche die praktische Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert haben, auch nur einen Automatik-Führerschein erhalten konnten. Die Führerscheinneulinge durften demnach nicht mit einem Schaltwagen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Das ändert sich nun zum 1. April 2021. Die Beschränkung auf das Fahren nur mit Automatikgetriebe entfällt. Allerdings muss der Fahrschüler dafür eine gesonderte Schulung mit einem Schaltwagen in der Fahrschule absolvieren. Diese besteht aus:

      • mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten)
      • einer 15-minütigen Testfahrt
Hat der Bewerber das alles absolviert, darf er beides Fahren (Schalter & Automatik) mit der Schlüsselzahl „197“. Diejenigen die nur Automatik fahren wollen, brauchen die zehn Stunden nicht zu fahren, bekommen aber die entsprechende Schlüsselzahl in den Führerschein eingetragen (Schlüsselzahl 78). Das heißt das nur Fahrzeuge mit Automatischer Kraftübertragung gefahren werden dürfen!

Das gute dabei ist, dass alle diejenigen, die bisher einen Automatik-Führerschein besitzen, einfach zehn Stunden auf einem Schaltfahrzeug mit 15-Minütiger Überprüfung durch den Fahrlehrer absolvieren müssen, dann bekommt man eine Bestätigung von der Fahrschule, dass man diese absolviert hat und gibt diese dann bei der Führerscheinstelle ab. Daraufhin bekommt man die entsprechende „Schlüsselzahl 78“ aus dem Führerschein ausgetragen und darf ein Schaltauto Fahren (ohne Prüfung)!