Klasse B

Anmeldung:
Frühstens ½ Jahr
vor Mindestalter

 Theoretische Ausbildung:

12x Grundstoff / 2x Klassenspezifischer Unterricht (B)

Praktische Ausbildung:

12x Sonderfahrten
& Übungsfahrten (Bei Bedarf)

Bei Erweiterung/Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
6x weniger Grundstoff -> Günstigere Grundgebühr

Erhalt nach bestandener
theoretischer und praktischer Prüfung

Erhalt nach bestandener
theoretischer und praktischer Prüfung

Mindestalter:
18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Sonstige Regelungen: 

Wegfall der Bestimmung „zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen“

Einschluss:
Klassen L und AM

Führerschein gültig für:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

1) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
2) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Führerschein gültig für:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

1) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
2) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96
(Keine Führerscheinklasse)

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96
(Keine Führerscheinklasse)

Anmeldung:
Frühstens ½ Jahr
vor Mindestalter

 Theoretische Ausbildung:

2,5 h Unterricht

Praktische Ausbildung:

3,5 h Praktische Übungen & 60 min Fahrt

Keine Prüfung nötig!

Keine Prüfung nötig!

Gruppenrabatt:

  • 2 Teilnehmer: 30€ pro Teilnehmer
  • 3 Teilnehmer und mehr: 50€ pro Teilnehmer

Mindestalter:
18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Vorbesitz:
Klasse B

Sonstige Regelungen: 
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich

Schlüsselzahl gültig für: 

1) Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt.

2) Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.

Schlüsselzahl gültig für: 

1) Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt.

2) Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.

Klasse BE

Anmeldung:
Frühstens ½ Jahr
vor Mindestalter

 Theoretische Ausbildung:

Praktische Ausbildung:

5x Sonderfahrten
& Übungsfahrten (Bei Bedarf)

Erhalt nach bestandener praktischer Prüfung

Erhalt nach bestandener praktischer Prüfung

Mindestalter:
18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Vorbesitz:
Klasse B

Sonstige Regelungen:
Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich

Führerschein gültig für:

Die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination,
aber maximal 3.500 kg

Führerschein gültig für:

Die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination,
aber maximal 3.500 kg

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196
(Keine Führerscheinklasse)

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196
(Keine Führerscheinklasse)

Anmeldung:
Ab 25 Jahren

50 € Gruppenrabatt ab 2. Teilnehmern

 Theoretische Ausbildung:

4x Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht (A)

Praktische Ausbildung:

5x Doppelstunden Übungsfahrten

Keine Prüfung nötig!

Keine Prüfung nötig!

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Mindestalter:
25 Jahre

Sonstige Regelungen:
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Einschluss:

Schlüsselzahl gültig für:

    • Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW.
      Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
    • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Wichtig: kein Aufstieg auf A2 und A möglich!

Schlüsselzahl gültig für:

Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW.
Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Wichtig: kein Aufstieg
auf A2 und A möglich!

Mofa – Prüfbescheinigung
(Keine Führerscheinklasse)

Mofa – Prüfbescheinigung
(Keine Führerscheinklasse)

Anmeldung:
Frühstens ½ Jahr
vor Mindestalter

Theoretische Ausbildung:

6x Grundstoff Unterricht

Praktische Ausbildung:

1x Doppelstunde Übungsfahrt

Erhalt nach bestandener Theorie-Prüfung

Erhalt nach bestandener Theorie-Prüfung

Mindestalter:
15 Jahre

Vorbesitz:

Einschluss:

Prüfbescheinigung gültig für:

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung.

Prüfbescheinigung gültig für:

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung.

Klasse AM

Anmeldung:
Frühstens ½ Jahr
vor Mindestalter

 Theoretische Ausbildung:

12x Grundstoff / 2x Klassenspezifischer Unterricht (A)

Praktische Ausbildung:

Übungsfahrt (en)

Bei Erweiterung/Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
6x weniger Grundstoff -> Günstigere Grundgebühr

Erhalt nach bestandener
theoretischer und praktischer Prüfung

Erhalt nach bestandener
theoretischer und praktischer Prüfung

Mindestalter:
15 (*) / 16 Jahre

Sonstige Regelungen:
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S

Einschluss:

(*) Ab 28.07.21

Führerschein gültig für:

    • Zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
    • Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
    • Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.

Führerschein gültig für:

Zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.

Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.

Klasse A1

 Theoretische Ausbildung:

12x Grundstoff / 4x Klassenspezifischer Unterricht (A)

Praktische Ausbildung:

12x Sonderfahrten
& Übungsfahrten (Bei Bedarf)

Bei Erweiterung/Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
6x weniger Grundstoff -> Günstigere Grundgebühr

Erhalt nach bestandener
theoretischer und praktischer Prüfung

Erhalt nach bestandener
theoretischer und praktischer Prüfung

Mindestalter:
16 Jahre

Sonstige Regelungen:
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Einschluss:
Klasse AM

Nach 2 Jahren:

Aufstieg auf A2 möglich!(nur praktische Prüfung)

Führerschein gültig für:

    • Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW.
      Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
    • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Führerschein gültig für:

Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW.
Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Klasse A2

Anmeldung:
Frühstens ½ Jahr
vor Mindestalter

 Theoretische Ausbildung:

12x Grundstoff / 4x Klassenspezifischer Unterricht (A)

Praktische Ausbildung:

12x Sonderfahrten
& Übungsfahrten (Bei Bedarf)

Bei Erweiterung/Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
6x weniger Grundstoff -> Günstigere Grundgebühr

Erhalt nach bestandener
theoretischer und praktischer Prüfung

Erhalt nach bestandener
theoretischer und praktischer Prüfung

Mindestalter:
18 Jahre

Sonstige Regelungen:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss:
Klassen AM und A1

Nach 2 Jahren:

Aufstieg auf A möglich!(nur praktische Prüfung)

Führerschein gültig für:

Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.

Führerschein gültig für:

Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.

Klasse A

 Theoretische Ausbildung:

12x Grundstoff / 4x Klassenspezifischer Unterricht (A)

Praktische Ausbildung:

12x Sonderfahrten
& Übungsfahrten (Bei Bedarf)

Bei Erweiterung/Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
6x weniger Grundstoff -> Günstigere Grundgebühr

Erhalt nach bestandener
theoretischer und praktischer Prüfung

Erhalt nach bestandener
theoretischer und praktischer Prüfung

Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Sonstige Regelungen:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss:
Klassen AM, A1 und A2

Führerschein gültig für: 

    • Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.

Führerschein gültig für: 

Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.