Häufig gestellte Fragen:
Ab 2021 gilt bundesweit die „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“:
- NEU: Feedbackgespräch
- NEU: Schriftliche Prüfungszusammenfassung
Aber: Teurer* (ca. 30%) und dauert länger* (ca. 10 min)
*Ausführlich unter den Punkten
- „Wie lange dauert die Prüfung“
- „Prüfung nicht bestanden?“
- „Was kostet die Prüfung“
Im Normalfall ca. 45 min
- 20 min Gespräch/Abfrage
- 25 min reine Fahrzeit
Ab 2021: ca. 55min
- 20 min Gespräch/Abfrage
- 30 min reine Fahrzeit
- 5 min Feedbackgespräch
Der Prüfungsort ist immer in Lohr a. Main. Startpunkt ist entweder beim TÜV oder an unserer Fahrschule in Lohr. Hier ist dann immer der Endpunkt.
In der Prüfung werden dann verschiedene Strecken, die einem der Prüfer vorgibt, in diesem Umkreis abgefahren.
- Bestandene Theorie-Prüfung (1 Jahr gültig)
- Alle Sonderfahrten abgeleistet (2 Jahre gültig)
- Prüfungsreife vom Fahrlehrer erhalten
- Keine offenen Rechnungen
Kein Problem. Sowie bei der theoretischen Prüfung gibt es auch bei der praktischen keine Sperrfrist. Die Prüfung kann so oft wiederholt werden, wie es der Geldbeutel eben zulässt. Den für jede Prüfung entfallen natürlich Gebühren für TÜV und Fahrschule.
Ab 2021 erhält jeder Prüfling (egal ob bestanden oder nicht) eine schriftliche Prüfungszusammenfassung in der alle Fehler aufgelistet sind. So kann von uns noch besser nachgeschult werden und die Prüfung wird transparenter & verständlicher.
Die Gesamtkosten bestehen aus 2 Teilen:
- TÜV – Prüfungsgebühr
- Vorstellungsgebühr der Fahrschule
Die Kosten des TÜV steigen ab 2021:
Klasse | 2020 | 2021 | Abweichung |
B, BE, AM | 89,44 € | 116,93 € | 30,7% |
A1, A2, A (Zweirad) | 118,30 € | 146,56 € | 23,9% |
Aufstieg | 78,88€ | 127,13€ | 61,17% |

Wir drücken Dir die Daumen für Deine praktische Prüfung und anschließend viel Spaß mit Deinem Führerschein!
Du möchtest weitere nützliche Tipps, um dich auf deine praktische Prüfung vorzubereiten? » Hier
Die praktische Prüfung für den Führerschein
Die Anforderungen an die praktische Prüfung für den Führerschein sind gesetzlich festgelegt.
Dank unserer Vorbereitung wird es dir sicher gelingen zu zeigen, dass du:
- die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften für das Führen von Kraftfahrzeugen kennst
- mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut bist
- über die technischen Kenntnisse zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges verfügst und diese anwenden kannst
- deine Fahrweise umweltbewusst und energiesparend ist
Bewertung
Geschafft hast du die praktische Prüfung für den Führerschein, wenn du neben den oben genannten Kriterien darauf achtest, diese 10 Todsünden nicht zu begehen. Denn trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und wird frühzeitig beendet, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:
- Gefährdung oder Schädigung
- Grobe Missachtung der Vorfahrt-und Vorrangregelung
- Nichtbeachten von „Rot“ bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
- Nichtbeachten der Vorschriftzeichen STOP-Schild, Verkehrsverbote ohne Zusatzschild, wie z. B. „Anlieger frei“ oder dem Verbot der Einfahrt
- Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
- Verstoß gegen das Überholverbot
- Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h
- Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs
- Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
- Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen.
Zum Nichtbestehen einer Prüfung kann außer den o.g. Todsünden auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen, wie z. B.:
- Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
- Nichtangepasste Geschwindigkeit
- Vorbeifahren an Schul-und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit aber nicht mehr als 20 km/h
- Fehlerhaftes Abstandhalten
- Unterlassene Bremsbereitschaft
- Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots
- Nichtbeachten von Verkehrszeichen
- Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
- Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme
- Fehler bei der Fahrzeugbedienung
- Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise.