Anmeldung: 
Ab 16 ½ Jahren

Theorie-Prüfung:
Frühstens 3 Monate
vor dem 17. Lebensjahr

Praktische Prüfung:
Frühstens 1 Monat
vor dem 17. Lebensjahr

Häufig gestellte Fragen:

Hier eine kleine Auflistung:

  • Mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis
  • Kaum Mehrkosten
  • Früherer Beginn bzw. Ende der Probezeit

Die einzigen Mehrkosten die Auftreten sind die zusätzlichen Gebühren bei der Antragsstellung durch deine Begleitperson(en). Hier gilt:

  • einmalig 7,70 €
  • pro Begleitperson 11,00 €

Theorie-Prüfung:
Frühstens 3 Monate vor Vollendung
des 17. Lebensjahres

Praktische Prüfung:
Frühstens 1 Monat vor Vollendung
des 17. Lebensjahres

Führerschein / Prüfungsbescheinigung:
Nach Vollendung des 17. Lebensjahres und erfolgreich abgelegter Praktischen Prüfung

Gilt als Auto-Führerschein 
(gültig bis max. 3 Monate nach
Vollendung des 18. Lebensjahres)

Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen
Beginn der Probezeit unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung

Mit 18 Jahren bekommst du nach Antragstellung einen Kartenführerschein.

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.

In ganz Deutschland und Österreich!

Deine Auflage: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung fahren.

Beim Fahren musst du folgendes mitführen:
Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält

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in Höhe von 30 €
auf deinen Führerschein

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Wie funktioniert es:

Autofahren mit 17 – Mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis!

Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Nach bestandener Prüfung darfst du bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden.

Mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, kannst du deine Führerschein-Ausbildung der Klasse B oder BE bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein, hier darfst du ohne Begleitung fahren, weil du das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast. Der Erwerb einer Doppelklasse (z.B. A+B) ist nicht möglich.

Unsere Schulungsfahrzeuge

Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig deine Eltern angegeben werden, es müssen nur die Voraussetzungen erfüllt sein. Sie haben den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Du bist verantwortlicher Fahrzeugführer.

In das BF17 – Formular müssen alle Begleitpersonen eingetragenen werden und zusammen mit dem Antrag & den Zusatzgebühren abgegeben werden. Du erhältst das Formular auch persönlich bei uns vor Ort. BF 17 – Formular 

Natürlich bekommst du bei uns vor Ort noch einmal eine ausführliche Erklärung zu allen Pflichten, Unterlagen und beantworten natürlich deine Fragen. Wir begleiten dich auf deinem Weg, damit auch Du schon mit 17 sicher Autofahren kannst.