Die StVO-Novelle kommt. Ab dem 28.04.2020 gilt…

Quelle: BMVI

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Es gibt neue Regelungen durch die StVO-Novelle in der Straßenverkehrsordnung. Weil die Änderungen Euch unter umstehenden den Führerschein für eine Zeit lang kosten könnten, ist es wichtig auch nach dem Führerschein die Regeln zu kennen. Deshalb hier die wichtigsten Themen für Euch zusammengefasst: 

Geschwindigkeitsverstoß

So kann bei schon geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher ein Monat Fahrverbot verhängt werden.
Zum Beispiel gilt dies innerorts bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h!

Rettungsgasse

  • Unerlaubtes Nutzen einer Rettungsgasse wird genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse.
    Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.
    Außerdem droht die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister
  • Desweiteren Neu ist die Verhängung eines Fahrverbots für das Nichtbilden einer Rettungsgasse auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung.
  • Daneben werden weitere Geldbußen angehoben. Es werden insbesondere bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen die Geldbußen verdoppelt.

Parken und Halten

  • unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz: von 35 auf 55 Euro angehoben
  • neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt (Verwarngeld: 55 €)
  • rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve: von 15 auf 35 Euro erhöht
  • allgemeines Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet

Sonstige Regelverstöße

  • Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Sogenanntes Auto-Posing kann wirksam geahndet werden:
    Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben werden.
  • Ausdrückliches Verbot von Blitzer-Apps
 
 

StVO – Novelle: Neue Regelungen
zur Stärkung des Radverkehrs

Quelle: BMVI

Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern

Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.

Mindestüberholabstand für Kfz

Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.

Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t wird aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. So können Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Personenbeförderung auf Fahrrädern

Auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Desweiteren muss der Fahrzeugführende mindestens 16 Jahre alt sein.

Weiteres zur StVO-Novelle:

    • Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer.
    • Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
    • Einrichtung von Fahrradzonen
    • Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
    • Vereinfachung für Lastenfahrräder
    • Verkehrszeichen Radschnellwege
    • Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
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